Sie erteilen theoretischen wie praktischen Unterricht in beiden Ausbildungsgängen. Dabei unterstützen und beraten Sie Ihre Auszubildenden individuell und in enger Zusammenarbeit mit den Praxisanleiter innen und weiteren Prozessbeteiligten. D. h., Sie verstehen sich vor allem als Lernbegleitung, denn Lehren ist hier mehr als bloßer Unterricht.