Pflegefachkräfte (w/m/d) für die Qualitätsprüfungen, Medizinischer Dienst Niedersachsen KdöR
Zentrale Planung von Einsätzen und Touren: die Qualitätsprüfungen und Begutachtungen werden zentral von unseren Mitarbeitenden im Auftragsmanagement Qualitätsprüfung (AM QP) und der Tourenplanung und Kundenmanagement (TuK) für Sie terminiert.
Sie nutzen Ihren privaten PKW und erhalten eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,42 €/km; davon 0,12 €/km steuerpflichtige Pauschale.
Mobiles Arbeiten z.T. im Homeoffice und eine moderne technische Arbeitsplatzausstattung unter anderem mit Notebook und Smartphone.
Verlässliche Arbeitszeiten ohne Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste. Zudem 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr, der 24.12. und 31.12. sind zusätzlich arbeitsfrei.
Betriebliche Gesundheitsangebote wie das Sportverbundsystem Hansefit , mit dem Sie dank Arbeitgeberzuschuss stark vergünstigte Sport- und Fitnessangebote nutzen können.
Zusatzleistungen wie 13 Monatsgehälter, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, attraktive Corporate Benefits sowie eine Bezuschussung zum Deutschland-Ticket.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag des Medizinischen Dienstes (TV MD) Anwendung. Die Tätigkeiten entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe 8 (TV MD).
Sie sind als Pflegefachkraft für die Durchführung terminierter Qualitätsprüfungen, inkl. Vor- und Nachbereitung aller Prüfaufträge und Prüfarten, gemäß den gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach 114 ff. SGB XI sowie 275b SGB V tätig.
Sie bearbeiten Stellungnahmen gemäß 112 ff. SGB XI.
Sie sind in der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit tätig und führen terminierte Untersuchungen im Wohnbereich, inkl. Vor- und Nachbereitung für alle Anlässe, Produkte und Auftragsarten, gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach SGB XI durch.
Sie führen Begutachtungen außerhalb des Wohnbereiches zur Feststellung von Leistungsansprüchen gemäß SGB XI durch und sind zum Beispiel für die Begutachtung im Anhörungs- und Widerspruchsverfahren tätig.
Sie verfügen über eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Sie können eine mindestens 2-jährige Berufspraxis in der ambulanten und/oder stationären Pflege in den letzten 5 Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit als Gutachter/in nachweisen und bringen idealerweise eine Auditorenweiterbildung mit.
Sie verfügen über ein aktuelles medizinisch-pflegerisches Fachwissen und Grundlagenwissen im Qualitätsmanagement, Kenntnisse über die Expertenstandards der Pflege und ein Verständnis des SGB XI.
Sie haben ein gutes Einschätzungsvermögen und Verständnis von den individuellen Pflegesettings.
Sie zeichnen sich durch einen sicheren Umgang mit moderner Informationstechnologie aus, sind erfahren im Umgang mit MS-Office-Programmen und treten sicher und wertschätzend auf.
Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis, einen eigenen PKW sowie tägliche Reisebereitschaft im Einzugsgebiet von ca. 100 Km.