Durchführung und Organisation der Versorgung der Gäste nach dem allgemein anerkannten Stand palliativmedizinisch-pflegerischer Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und aller gesetzlichen, öffentlichen und hospizinternen Regelungen und Bestimmungen. Auf der Grundlage des Versorgungsvertrages 39a nach SGB V in Verbindung mit 72 SGB XI (75% Pflege)
Vertretung der Pflegedienstleitung bei Abwesenheit
Mitarbeit bei der Belegungsplanung und der Aufnahme von Gästen
Qualitätssicherung in der Pflege nach den gelten Gesetzen
Dienstplangestaltung
Umsetzung der Konzeption gemäß der hospizlich-palliativen Haltung