An der Philosophischen Fakultät ist zum 01.10.2026 - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen - die W3-Professur für Gräzistik zu besetzen. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll am Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften das Fach Gräzistik in Lehre und Forschung in seiner thematischen Breite vertreten. Erforderlich sind eine Habilitation bzw. habilitationsäquivalente Leistungen im Fach Gräzistik. Besonders erwünscht ist ein Schwerpunkt im Bereich der antiken Philosophie oder deren Rezeptionsgeschichte. Neben den zu erwartenden engen inhaltlichen Verbindungen mit anderen altertumswissenschaftlichen Disziplinen und mit der Philosophie sind darüber hinaus Bezüge zur Theologie vorteilhaft. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber muss dabei durch international sichtbare Forschung ausgewiesen sein. Erfahrungen in der Drittmittelakquise und in der Mitarbeit in Forschungsverbünden sind von Vorteil. Die Gräzistik betreibt Teilstudiengänge im BA und MA und ist am MA Altertumswissenschaften beteiligt. Zudem ist Griechisch im Lehramt und als Beifach zum Lehramt studierbar. Diesen unterschiedlichen Zielgruppen ist bei der Entwicklung eines eigenen Lehrkonzepts Rechnung zu tragen. Aufgeschlossenheit gegenüber dem Einsatz und der Weiterentwicklung digitaler Medien und Unterrichtsmaterialien wird erwartet. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in Lehre und Forschung mit den anderen altertumswissenschaftlichen Disziplinen am Heinrich Schliemann-Institut ist unabdingbar. Ebenso wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Lehre mit dem Institut für Philosophie und Engagement in der Zusammenarbeit mit den Schulen mit Griechischunterricht in Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Interesse an interdisziplinären Fragestellungen auch über die näheren fachlichen Zusammenhänge hinaus und die Bereitschaft zur Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden der Interdisziplinären Fakultät werden ebenfalls erwartet. Das Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften legt großen Wert auf eine fachliche Ausbildung auf höchstem Niveau in freundlicher, konstruktiver Atmosphäre. Die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber muss in der Lehre didaktisch überzeugend agieren und über hohe Sozialkompetenz im Umgang mit den Studierenden, den Lehrenden und der Öffentlichkeit verfügen. Erwartet wird zudem die Bereitschaft, sich an der akademischen Selbstverwaltung aktiv zu beteiligen. Gesucht wird eine dynamische, kooperative und kommunikative Persönlichkeit, die mit Engagement und Freude an der gemeinsamen Arbeit das Team des Instituts verstärkt. Auskünfte erteilt: Herr Prof. Dr. Matthias Wunsch, Vorsitzender der Berufungskommission Telefon: E-Mail: Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind. Die Professur wird gemäß 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen. Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet. Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht ( geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 09.05.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise an . Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.